KI-Verordnung — Rollen, Pflichten und Nachweise

Diese Seite beschreibt, wie sich die Pflichten aus der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) zwischen uns und Ihnen verteilen, was wir als Anbieter übernehmen und wofür Sie als Betreiber einstehen. Maßgeblich ist die Fassung, die die KI-Verordnung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus zur KI“) erhalten hat. Die Seite ist eine Auskunft, keine Rechtsberatung — die Einordnung Ihres konkreten Einsatzes können nur Sie treffen.

Die vertraglichen Regelungen hierzu stehen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in der Nutzungsvereinbarung für Endnutzer.

1. Wer ist was

Die Verordnung knüpft Pflichten an Rollen, nicht an Unternehmensgrößen. Für die Nutzung von MeinGPT sind drei Rollen maßgeblich:

RolleWerWorum es geht
Anbieter des KI-SystemswirWir entwickeln und betreiben die Plattform und bringen sie unter unserem Namen in Verkehr.
BetreiberSieSie setzen die Plattform in eigener Verantwortung in Ihren Prozessen ein und entscheiden, wofür.
Anbieter der Modelledie jeweiligen ModellanbieterFür die zugrunde liegenden KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck treffen deren Anbieter eigene Pflichten.

Welche Modellanbieter wir einsetzen und welche Dienste standardmäßig verfügbar sind, zeigt die Liste der Integrierten Dienste.

Der Punkt, der in der Praxis am häufigsten übersehen wird: Nach Art. 25 Abs. 1 können Sie zum Anbieter werden. Die Vorschrift betrifft Hochrisiko-KI-Systeme — sie greift also nicht bei jeder Nutzung, aber nach lit. c ausdrücklich dann, wenn Sie die Zweckbestimmung eines Systems so ändern, dass es dadurch zum Hochrisiko-System wird. Ab diesem Punkt treffen Sie die Anbieterpflichten, nicht uns. Unsere Nutzungsvereinbarung für Endnutzer hält deshalb fest, dass die Einstufung einer Nutzung als hochriskant der Kunde verantwortet.

2. Was wir als Anbieter übernehmen

3. Wofür Sie als Betreiber einstehen

4. KI-Kompetenz nach Art. 4

Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat den Inhalt der Pflicht neu gefasst: Verlangt werden Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz Ihrer Beschäftigten und anderer Personen, die KI-Systeme in Ihrem Auftrag bedienen, fördern. Dabei sind Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext zu berücksichtigen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen müssen Sie nicht gewährleisten, und eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben. Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen Unternehmen dabei, insbesondere kleine und mittlere.

Dokumentieren Sie trotzdem, welche Maßnahmen Sie ergreifen — das ist der einfachste Weg, bei einer Nachfrage zu zeigen, dass Sie die Pflicht ernst nehmen.

MeinGPT enthält dafür einen integrierten Lernbereich:

Wie Sie das einrichten, beschreibt die Dokumentation zu den Compliance-Einstellungen. Live-Workshops und die Anpassung der Inhalte an Ihren Unternehmenskontext vereinbaren wir gesondert.

5. Verbotene Praktiken

Die nach Art. 5 untersagten Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 verboten. Dazu zählen unter anderem das Bewerten sozialen Verhaltens mit benachteiligender Wirkung, das gezielte Ausnutzen von Schutzbedürftigkeit, das Ableiten von Emotionen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zum Aufbau von Datenbanken.

Ein Einsatz unserer Leistungen für diese Zwecke ist in der Nutzungsvereinbarung für Endnutzer ausgeschlossen.

6. Was ab wann gilt

AbWas
2. Februar 2025Verbotene Praktiken (Art. 5) · KI-Kompetenz (Art. 4)
2. August 2025Pflichten der Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
2. August 2026Transparenzpflichten nach Art. 50
2. Dezember 2026Maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht waren
2. Dezember 2027Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
2. August 2028Pflichten für Hochrisiko-Systeme, die Teil von Produkten nach Anhang I sind

Die Termine für Hochrisiko-Systeme und die Übergangsfrist nach Art. 50 Abs. 2 beruhen auf der Verordnung (EU) 2026/1744, die am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Den amtlichen Zeitplan veröffentlicht die Europäische Kommission im AI Act Service Desk.

Weitere Informationen

Kontakt

Fragen zur Rollenverteilung oder zu Nachweisen für Ihre eigene Dokumentation richten Sie an support@meingpt.com.

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