KI-Verordnung — Rollen, Pflichten und Nachweise
Diese Seite beschreibt, wie sich die Pflichten aus der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) zwischen uns und Ihnen verteilen, was wir als Anbieter übernehmen und wofür Sie als Betreiber einstehen. Maßgeblich ist die Fassung, die die KI-Verordnung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus zur KI“) erhalten hat. Die Seite ist eine Auskunft, keine Rechtsberatung — die Einordnung Ihres konkreten Einsatzes können nur Sie treffen.
Die vertraglichen Regelungen hierzu stehen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in der Nutzungsvereinbarung für Endnutzer.
1. Wer ist was
Die Verordnung knüpft Pflichten an Rollen, nicht an Unternehmensgrößen. Für die Nutzung von MeinGPT sind drei Rollen maßgeblich:
| Rolle | Wer | Worum es geht |
|---|---|---|
| Anbieter des KI-Systems | wir | Wir entwickeln und betreiben die Plattform und bringen sie unter unserem Namen in Verkehr. |
| Betreiber | Sie | Sie setzen die Plattform in eigener Verantwortung in Ihren Prozessen ein und entscheiden, wofür. |
| Anbieter der Modelle | die jeweiligen Modellanbieter | Für die zugrunde liegenden KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck treffen deren Anbieter eigene Pflichten. |
Welche Modellanbieter wir einsetzen und welche Dienste standardmäßig verfügbar sind, zeigt die Liste der Integrierten Dienste.
Der Punkt, der in der Praxis am häufigsten übersehen wird: Nach Art. 25 Abs. 1 können Sie zum Anbieter werden. Die Vorschrift betrifft Hochrisiko-KI-Systeme — sie greift also nicht bei jeder Nutzung, aber nach lit. c ausdrücklich dann, wenn Sie die Zweckbestimmung eines Systems so ändern, dass es dadurch zum Hochrisiko-System wird. Ab diesem Punkt treffen Sie die Anbieterpflichten, nicht uns. Unsere Nutzungsvereinbarung für Endnutzer hält deshalb fest, dass die Einstufung einer Nutzung als hochriskant der Kunde verantwortet.
2. Was wir als Anbieter übernehmen
- Kein Einsatz für verbotene Praktiken. Die Nutzung für nach der KI-Verordnung verbotene Praktiken ist in der Nutzungsvereinbarung für Endnutzer ausgeschlossen.
- Zweckbestimmung. Wir legen die Zweckbestimmung der Plattform fest. MeinGPT ist ein zweckoffener Assistent und für keinen der in Anhang III genannten Hochrisiko-Zwecke bestimmt. Die Anwendungsbeispiele auf unserer Website beschreiben deshalb keine Zwecke, die darunter fallen.
- Hinweis auf die KI nach Art. 50 Abs. 1: Unter den Eingabefeldern der Web-App steht der Hinweis, dass Nutzende mit einer KI sprechen und Antworten Fehler enthalten können.
- Kennzeichnung erzeugter Bilder nach Art. 50 Abs. 2: Mit MeinGPT erzeugte Bilder tragen in den Metadaten eine maschinenlesbare Kennzeichnung als KI-generiert (signierte Content Credentials nach C2PA und ein XMP-Eintrag). Sie bleibt beim Download erhalten. Einzelheiten stehen in der Dokumentation zur Bildgenerierung.
- Auswahl und Steuerung der Modelle. Welche Modelle in Ihrer Organisation nutzbar sind, bestimmen Ihre Administratoren; wir stellen die Mittel dafür bereit.
3. Wofür Sie als Betreiber einstehen
- Einordnung Ihres Einsatzes. Ob Ihre konkrete Anwendung ein Hochrisiko-System im Sinne des Anhangs III begründet, können nur Sie beurteilen — es hängt vom Zweck ab, nicht vom Werkzeug.
- Menschliche Aufsicht nach Art. 26, wenn Ihr Einsatz als Hochrisiko-Anwendung einzuordnen ist.
- Kennzeichnung veröffentlichter Inhalte nach Art. 50 Abs. 4: Veröffentlichen Sie KI-erzeugte Bilder, Audio- oder Videoinhalte oder Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, weisen Sie dies aus — es sei denn, ein Mensch hat den Inhalt geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung.
- KI-Kompetenz Ihrer Beschäftigten nach Art. 4 — dazu die nächste Ziffer.
4. KI-Kompetenz nach Art. 4
Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat den Inhalt der Pflicht neu gefasst: Verlangt werden Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz Ihrer Beschäftigten und anderer Personen, die KI-Systeme in Ihrem Auftrag bedienen, fördern. Dabei sind Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext zu berücksichtigen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen müssen Sie nicht gewährleisten, und eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben. Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen Unternehmen dabei, insbesondere kleine und mittlere.
Dokumentieren Sie trotzdem, welche Maßnahmen Sie ergreifen — das ist der einfachste Weg, bei einer Nachfrage zu zeigen, dass Sie die Pflicht ernst nehmen.
MeinGPT enthält dafür einen integrierten Lernbereich:
- Fertige Kurse zum Einsatz von KI, von den Grundlagen bis zu abteilungsspezifischen Anwendungsfällen, einschließlich Übungen mit automatischem Feedback.
- Administratoren können Kurse als Pflicht markieren. Solange ein Mitglied einen Pflichtkurs nicht abgeschlossen hat, zeigt MeinGPT ein Hinweisfenster mit den offenen Kursen, das sich nicht schließen lässt.
- Administratoren können das Überspringen von Lektionen für ihre Organisation abschalten, damit Lernende jede Lektion selbst abschließen.
- Der Abschluss eines Kurses wird je Nutzerin und Nutzer gespeichert.
Wie Sie das einrichten, beschreibt die Dokumentation zu den Compliance-Einstellungen. Live-Workshops und die Anpassung der Inhalte an Ihren Unternehmenskontext vereinbaren wir gesondert.
5. Verbotene Praktiken
Die nach Art. 5 untersagten Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 verboten. Dazu zählen unter anderem das Bewerten sozialen Verhaltens mit benachteiligender Wirkung, das gezielte Ausnutzen von Schutzbedürftigkeit, das Ableiten von Emotionen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zum Aufbau von Datenbanken.
Ein Einsatz unserer Leistungen für diese Zwecke ist in der Nutzungsvereinbarung für Endnutzer ausgeschlossen.
6. Was ab wann gilt
| Ab | Was |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) · KI-Kompetenz (Art. 4) |
| 2. August 2025 | Pflichten der Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten nach Art. 50 |
| 2. Dezember 2026 | Maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht waren |
| 2. Dezember 2027 | Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III |
| 2. August 2028 | Pflichten für Hochrisiko-Systeme, die Teil von Produkten nach Anhang I sind |
Die Termine für Hochrisiko-Systeme und die Übergangsfrist nach Art. 50 Abs. 2 beruhen auf der Verordnung (EU) 2026/1744, die am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Den amtlichen Zeitplan veröffentlicht die Europäische Kommission im AI Act Service Desk.
Weitere Informationen
- Trust Center — Zertifikate, Sicherheitsmaßnahmen und Unterlagen für Ihre Prüfung
- Liste der Integrierten Dienste — die KI-Dienste anderer Anbieter, die MeinGPT einsetzt
- Data Act — Anbieterwechsel und Transparenz
Kontakt
Fragen zur Rollenverteilung oder zu Nachweisen für Ihre eigene Dokumentation richten Sie an support@meingpt.com.
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