Data Act — Anbieterwechsel und Transparenz
Diese Seite erfüllt die Veröffentlichungspflichten aus Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Sie richtet sich an Unternehmenskunden von MeinGPT und wird laufend aktuell gehalten.
Das Verfahren des Wechsels, die Fristen und die Vergütungsfolgen stehen in den Plattformbedingungen. Welche Kategorien von Inhalten wir übertragen und welche hiervon ausgenommen sind, steht in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Plattformbedingungen.
1. Gerichtsbarkeit der eingesetzten IKT-Infrastruktur
Angabe nach Art. 28 Abs. 1 lit. a Data Act.
Verarbeitung und Speicherung Ihrer Inhalte finden ausschließlich in der Union statt. Ort der Verarbeitung und anwendbare Gerichtsbarkeit sind allerdings zwei verschiedene Dinge — ein Anbieter mit Rechenzentrum in der Union kann über seine Konzernmutter dem Recht eines Drittstaats unterliegen. Wir weisen deshalb beides getrennt aus, statt es zusammenzuziehen.
Die Plattform wird in der Union betrieben. Die eingesetzten Gesellschaften sind in der Union ansässig; einzelne Gesellschaften gehören zu Konzernen mit Sitz außerhalb der Union. Die gesellschaftsrechtliche Zuordnung und den Ort der Verarbeitung weisen wir deshalb getrennt aus.
| Leistungsbestandteil | Ort der Verarbeitung | Gesellschaftsrechtliche Zuordnung | Gerichtsbarkeit |
|---|---|---|---|
| Plattform, Anwendung, Datenbank — Chats, Konten, Dokumente | Deutschland | in der Union ansässige Gesellschaften; einzelne gehören zu einem Konzern mit Sitz außerhalb der Union | Recht des jeweiligen Mitgliedstaats; eine extraterritoriale Inanspruchnahme über die Konzernmutter ist nicht in jedem Fall auszuschließen |
| Objektspeicher, Auslieferung, Sicherung, Abrechnung und E-Mail | EU-Regionen | in der Union ansässige Gesellschaften; einzelne gehören zu einem Konzern mit Sitz außerhalb der Union | Recht des jeweiligen Mitgliedstaats; eine extraterritoriale Inanspruchnahme über die Konzernmutter ist nicht in jedem Fall auszuschließen |
| Sprachmodelle und weitere KI-Funktionen | EU-Regionen | in der Union ansässige Gesellschaften; einzelne gehören zu einem Konzern mit Sitz außerhalb der Union | Recht des jeweiligen Mitgliedstaats; eine extraterritoriale Inanspruchnahme über die Konzernmutter ist nicht in jedem Fall auszuschließen |
| Outpost | Ihre eigene Infrastruktur | — | Ihre Wahl |
Sie bestimmen, welche Modelle zum Einsatz kommen. Administratoren können einzelne Modelle oder Anbieter organisationsweit sperren. Die jeweils wählbaren Anbieter, Verarbeitungsorte und etwaigen Konzernbezüge ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und seiner Subprozessorliste.
Welcher Anbieter welche Funktion erfüllt und wo er sitzt, ergibt sich aus der Subprozessorliste zum Auftragsverarbeitungsvertrag in ihrer jeweils gültigen Fassung; wir stellen sie auf Anforderung und im Administrationsbereich bereit. Wir führen die Namen hier bewusst nicht auf, damit es keine zweite, veraltende Liste gibt.
Der Outpost ist eine Komponente, die Sie selbst in Ihrem Netz betreiben. Die darüber erschlossenen Inhalte verlassen Ihre Infrastruktur nicht; die Gerichtsbarkeit bestimmen insoweit Sie.
2. Schutz vor unrechtmäßigem behördlichem Zugriff aus Drittstaaten
Angabe nach Art. 28 Abs. 1 lit. b Data Act. Sie betrifft nicht-personenbezogene Daten, die in der Union gespeichert sind. Die Regelungen zu personenbezogenen Daten und zu Drittlandübermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wir setzen die folgenden Maßnahmen ein, um einer Übermittlung oder einem Zugriff entgegenzuwirken, die dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats widersprechen würden:
Technisch
- Verarbeitung und Speicherung ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Union.
- Verschlüsselung bei der Übertragung und im Ruhezustand. Die Schlüsselverwaltung erfolgt innerhalb derselben, in der Union betriebenen Infrastruktur.
- Trennung der Mandanten auf Anwendungs- und Datenebene.
- Zugriff auf Produktionssysteme nur über protokollierte, rollenbasierte und mehrfaktorgeschützte Wege; Zugriffe werden aufgezeichnet.
- Der Outpost ermöglicht es, Unternehmenswissen zu nutzen, ohne dass die Inhalte Ihre Infrastruktur verlassen.
Organisatorisch
- Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IEC 27001:2022.
- Eingang, Prüfung und Eskalation behördlicher Auskunftsersuchen sind in einem festen Verfahren geregelt. Jedes Ersuchen wird auf seine Rechtsgrundlage geprüft.
- Wir geben Daten nur heraus, wenn wir dazu nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats verpflichtet sind. Ersuchen einer Drittstaatsbehörde, die keine Grundlage in einem Rechtshilfeabkommen oder einer sonstigen unionsrechtlich anerkannten Grundlage haben, kommen wir nicht nach.
- Wir informieren den betroffenen Kunden über ein Ersuchen, soweit uns das rechtlich nicht untersagt ist, und rechtzeitig genug, dass er selbst Rechtsschutz suchen kann.
- Rechtsmittel gegen unzulässige Ersuchen schöpfen wir aus, soweit dies zumutbar ist.
Vertraglich
- Mit den eingesetzten Dienstleistern bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung, die Verarbeitung und Speicherung in der Union festschreiben.
- Soweit eine Übermittlung auf den EU-Standardvertragsklauseln beruht, ist der Dienstleister nach deren Klausel 15 verpflichtet, uns über ein behördliches Ersuchen zu unterrichten, es anzufechten und die Herausgabe auf das Erforderliche zu beschränken. Für neue Dienstleister verlangen wir eine entsprechende Zusage unabhängig von der Übermittlungsgrundlage.
- Die SelectCode GmbH ist ein deutsches Unternehmen ohne Konzernmutter außerhalb der Union. Bei Dienstleistern mit einer Konzernmutter außerhalb der Union begrenzen technische und vertragliche Maßnahmen den Zugriff; ein extraterritorialer Zugriffsversuch kann gleichwohl nicht abstrakt ausgeschlossen werden.
3. Verfahren, Methoden und Formate für den Wechsel
Angaben nach Art. 26 lit. a Data Act.
Wie ein Wechsel abläuft. Sie teilen uns Ihr Wechselverlangen in Textform mit. Mit dem Wirksamwerden beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem unsere Leistungen unverändert weiterlaufen und wir Sie bei der Übertragung unterstützen. Sofern Sie nicht allein die Löschung gewählt haben, halten wir Ihre Inhalte anschließend weitere 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Die vollständige Regelung einschließlich Verlängerung und Sonderfällen steht in den Plattformbedingungen.
Formate.
| Inhalt | Format |
|---|---|
| Strukturierte Inhalte (Verläufe, Assistenten, Prompts, Konfiguration, Abläufe) | JSON, UTF-8 |
| Von Ihnen hochgeladene Dokumente | Ursprungsformat, unverändert |
| Nutzungs- und Abrechnungsdaten | CSV, UTF-8 |
| Aufzeichnungen und Mitschriften | gängiges Audio- bzw. Textformat |
Methoden. Die Bereitstellung erfolgt über einen geschützten Download oder — nach Abstimmung — über eine von Ihnen benannte Zielumgebung. Ein durchgängig selbstbedienbarer Export über die Oberfläche besteht nicht für alle Kategorien; wo er fehlt, stellen wir die Inhalte auf Ihr Verlangen bereit.
Bekannte technische Beschränkungen. Wir benennen sie ausdrücklich, damit Sie den Aufwand eines Wechsels einschätzen können:
- Vektorindizes sind an das Einbettungsmodell gebunden. Auf Verlangen übertragen wir sie samt Angaben zu Modell, Version und Dimensionierung. Bei einem anderen Anbieter sind sie regelmäßig ohne Aussagekraft; die zugrunde liegenden Dokumente übertragen wir vollständig, der Index wird dort neu erzeugt.
- Zugangsgeheimnisse. Passwörter und Sitzungsgeheimnisse unserer Anmeldung liegen nur als nicht umkehrbare Prüfwerte vor und werden nicht übertragen. Von Ihnen hinterlegte Schlüssel für angebundene Dienste stellen wir auf ausdrückliches Verlangen über einen geschützten Weg bereit; wir empfehlen, sie beim neuen Anbieter neu zu hinterlegen und bei uns zu widerrufen.
- Modellausgaben sind nicht reproduzierbar. Erzeugte Ergebnisse übertragen wir als Inhalt. Sie lassen sich bei einem anderen Anbieter nicht identisch neu erzeugen, weil sie vom eingesetzten Modell abhängen.
- Assistenten und Abläufe sind an unsere Plattform gebunden. Wir übertragen ihre Konfiguration vollständig und in lesbarer Form. Ob ein anderer Anbieter sie ausführen kann, hängt von dessen Funktionsumfang ab.
4. Verzeichnis der Datenstrukturen und Formate
Angabe nach Art. 26 lit. b Data Act.
Das Verzeichnis der Datenstrukturen, Datenformate und der einschlägigen Normen und offenen Interoperabilitätsspezifikationen zu den übertragbaren Inhalten stellen wir Kunden im Administrationsbereich sowie auf Anforderung an support@meingpt.com bereit.
5. Entgelte
Angaben nach Art. 29 Data Act.
Für den Wechselvorgang und die Übertragung Ihrer Inhalte berechnen wir bis zum 11. Januar 2027 die uns hierdurch unmittelbar entstehenden Kosten — höchstens jedoch die tatsächlich angefallenen. Ab dem 12. Januar 2027 entfällt dieses Entgelt ersatzlos. Die Höhe nennen wir Ihnen vor Vertragsschluss und erneut vor Beginn des Übergangszeitraums; der Wechsel hängt nicht von der Zahlung ab.
Nutzen Sie unsere Leistungen parallel zu einem anderen Anbieter, sind die dabei anfallenden Kosten der Datenausleitung keine Wechselentgelte. Wir berechnen sie höchstens in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Die für den Dienst selbst geschuldete Vergütung bleibt hiervon unberührt: Ein Wechsel vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit lässt die Vergütungspflicht nach den Plattformbedingungen grundsätzlich bestehen; ersparte Aufwendungen rechnen wir an. Eine von Ihnen gesondert beauftragte Leistung — etwa eine kundenspezifische Aufbereitung oder die Einrichtung beim neuen Anbieter — vergüten Sie nach Aufwand. Sie ist keine Voraussetzung des Wechsels.
Die Entgelte für den Dienst selbst und etwaige Entgelte bei vorzeitiger Beendigung ergeben sich aus dem Angebot, den AGB und der einbezogenen Preisliste; wir teilen sie Ihnen vor Vertragsschluss mit.
Kontakt
Fragen zum Anbieterwechsel richten Sie an support@meingpt.com.
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