Data Act — Anbieterwechsel und Transparenz

Diese Seite erfüllt die Veröffentlichungspflichten aus Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Sie richtet sich an Unternehmenskunden von MeinGPT und wird laufend aktuell gehalten.

Das Verfahren des Wechsels, die Fristen und die Vergütungsfolgen stehen in den Plattformbedingungen. Welche Kategorien von Inhalten wir übertragen und welche hiervon ausgenommen sind, steht in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Plattformbedingungen.

1. Gerichtsbarkeit der eingesetzten IKT-Infrastruktur

Angabe nach Art. 28 Abs. 1 lit. a Data Act.

Verarbeitung und Speicherung Ihrer Inhalte finden ausschließlich in der Union statt. Ort der Verarbeitung und anwendbare Gerichtsbarkeit sind allerdings zwei verschiedene Dinge — ein Anbieter mit Rechenzentrum in der Union kann über seine Konzernmutter dem Recht eines Drittstaats unterliegen. Wir weisen deshalb beides getrennt aus, statt es zusammenzuziehen.

Die Plattform wird in der Union betrieben. Die eingesetzten Gesellschaften sind in der Union ansässig; einzelne Gesellschaften gehören zu Konzernen mit Sitz außerhalb der Union. Die gesellschaftsrechtliche Zuordnung und den Ort der Verarbeitung weisen wir deshalb getrennt aus.

LeistungsbestandteilOrt der VerarbeitungGesellschaftsrechtliche ZuordnungGerichtsbarkeit
Plattform, Anwendung, Datenbank — Chats, Konten, DokumenteDeutschlandin der Union ansässige Gesellschaften; einzelne gehören zu einem Konzern mit Sitz außerhalb der UnionRecht des jeweiligen Mitgliedstaats; eine extraterritoriale Inanspruchnahme über die Konzernmutter ist nicht in jedem Fall auszuschließen
Objektspeicher, Auslieferung, Sicherung, Abrechnung und E-MailEU-Regionenin der Union ansässige Gesellschaften; einzelne gehören zu einem Konzern mit Sitz außerhalb der UnionRecht des jeweiligen Mitgliedstaats; eine extraterritoriale Inanspruchnahme über die Konzernmutter ist nicht in jedem Fall auszuschließen
Sprachmodelle und weitere KI-FunktionenEU-Regionenin der Union ansässige Gesellschaften; einzelne gehören zu einem Konzern mit Sitz außerhalb der UnionRecht des jeweiligen Mitgliedstaats; eine extraterritoriale Inanspruchnahme über die Konzernmutter ist nicht in jedem Fall auszuschließen
OutpostIhre eigene Infrastruktur—Ihre Wahl

Sie bestimmen, welche Modelle zum Einsatz kommen. Administratoren können einzelne Modelle oder Anbieter organisationsweit sperren. Die jeweils wählbaren Anbieter, Verarbeitungsorte und etwaigen Konzernbezüge ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und seiner Subprozessorliste.

Welcher Anbieter welche Funktion erfüllt und wo er sitzt, ergibt sich aus der Subprozessorliste zum Auftragsverarbeitungsvertrag in ihrer jeweils gültigen Fassung; wir stellen sie auf Anforderung und im Administrationsbereich bereit. Wir führen die Namen hier bewusst nicht auf, damit es keine zweite, veraltende Liste gibt.

Der Outpost ist eine Komponente, die Sie selbst in Ihrem Netz betreiben. Die darüber erschlossenen Inhalte verlassen Ihre Infrastruktur nicht; die Gerichtsbarkeit bestimmen insoweit Sie.

2. Schutz vor unrechtmäßigem behördlichem Zugriff aus Drittstaaten

Angabe nach Art. 28 Abs. 1 lit. b Data Act. Sie betrifft nicht-personenbezogene Daten, die in der Union gespeichert sind. Die Regelungen zu personenbezogenen Daten und zu Drittlandübermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir setzen die folgenden Maßnahmen ein, um einer Übermittlung oder einem Zugriff entgegenzuwirken, die dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats widersprechen würden:

Technisch

Organisatorisch

Vertraglich

3. Verfahren, Methoden und Formate für den Wechsel

Angaben nach Art. 26 lit. a Data Act.

Wie ein Wechsel abläuft. Sie teilen uns Ihr Wechselverlangen in Textform mit. Mit dem Wirksamwerden beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem unsere Leistungen unverändert weiterlaufen und wir Sie bei der Übertragung unterstützen. Sofern Sie nicht allein die Löschung gewählt haben, halten wir Ihre Inhalte anschließend weitere 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Die vollständige Regelung einschließlich Verlängerung und Sonderfällen steht in den Plattformbedingungen.

Formate.

InhaltFormat
Strukturierte Inhalte (Verläufe, Assistenten, Prompts, Konfiguration, Abläufe)JSON, UTF-8
Von Ihnen hochgeladene DokumenteUrsprungsformat, unverändert
Nutzungs- und AbrechnungsdatenCSV, UTF-8
Aufzeichnungen und Mitschriftengängiges Audio- bzw. Textformat

Methoden. Die Bereitstellung erfolgt über einen geschützten Download oder — nach Abstimmung — über eine von Ihnen benannte Zielumgebung. Ein durchgängig selbstbedienbarer Export über die Oberfläche besteht nicht für alle Kategorien; wo er fehlt, stellen wir die Inhalte auf Ihr Verlangen bereit.

Bekannte technische Beschränkungen. Wir benennen sie ausdrücklich, damit Sie den Aufwand eines Wechsels einschätzen können:

4. Verzeichnis der Datenstrukturen und Formate

Angabe nach Art. 26 lit. b Data Act.

Das Verzeichnis der Datenstrukturen, Datenformate und der einschlägigen Normen und offenen Interoperabilitätsspezifikationen zu den übertragbaren Inhalten stellen wir Kunden im Administrationsbereich sowie auf Anforderung an support@meingpt.com bereit.

5. Entgelte

Angaben nach Art. 29 Data Act.

Für den Wechselvorgang und die Übertragung Ihrer Inhalte berechnen wir bis zum 11. Januar 2027 die uns hierdurch unmittelbar entstehenden Kosten — höchstens jedoch die tatsächlich angefallenen. Ab dem 12. Januar 2027 entfällt dieses Entgelt ersatzlos. Die Höhe nennen wir Ihnen vor Vertragsschluss und erneut vor Beginn des Übergangszeitraums; der Wechsel hängt nicht von der Zahlung ab.

Nutzen Sie unsere Leistungen parallel zu einem anderen Anbieter, sind die dabei anfallenden Kosten der Datenausleitung keine Wechselentgelte. Wir berechnen sie höchstens in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.

Die für den Dienst selbst geschuldete Vergütung bleibt hiervon unberührt: Ein Wechsel vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit lässt die Vergütungspflicht nach den Plattformbedingungen grundsätzlich bestehen; ersparte Aufwendungen rechnen wir an. Eine von Ihnen gesondert beauftragte Leistung — etwa eine kundenspezifische Aufbereitung oder die Einrichtung beim neuen Anbieter — vergüten Sie nach Aufwand. Sie ist keine Voraussetzung des Wechsels.

Die Entgelte für den Dienst selbst und etwaige Entgelte bei vorzeitiger Beendigung ergeben sich aus dem Angebot, den AGB und der einbezogenen Preisliste; wir teilen sie Ihnen vor Vertragsschluss mit.

Kontakt

Fragen zum Anbieterwechsel richten Sie an support@meingpt.com.

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